Recht auf Land und Nahrung
Global wird genügend Nahrung für die gesamte Weltbevölkerung produziert. Trotzdem leiden weltweit über 950 Millionen Menschen Hunger. Kleinbauernfamilien, Fischer und Fischerinnen, Viehzüchterfamilien und viele andere in ländlichen Regionen lebende Menschen tragen massgeblich dazu bei, die weltweite Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Gleichwohl erhalten sie dabei in vielen Ländern kaum Unterstützung, im Gegenteil: Im Zuge der voranschreitenden Industrialisierung der Landwirtschaft wird ihnen der Zugang zu ihrem Land, Wasser, Saatgut und anderen natürlichen Ressourcen erschwert oder gar entzogen.
HEKS setzt sich deshalb in seiner Programmarbeit dafür ein, dass Kleinbauern und -bäuerinnen, Viehzüchterfamilien und traditionelle Gemeinschaften wie Indigene die Kontrolle über Land, Wasser oder Saatgut haben. Sie sollen ihre traditionellen Wirtschaftsweisen beibehalten und ihr Land nachhaltig und ökologisch bewirtschaften können, um so auch gegen klimatische Veränderungen gewappnet zu sein. Und sie sollen in Wertschöpfungsketten eingebunden werden und Absatzmärkte finden, wo sie ihre Produkte zu fairen Preisen verkaufen können. HEKS engagiert sich mit seinen Partnern im Süden zudem gegen die grossflächige Landnahme (Landgrabbing) und die industrielle Landwirtschaft – zum Beispiel in Form von Palmölplantagen – als deren Treiber.
Auf internationaler Ebene macht HEKS sich dafür stark, dass grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf Nahrung und auf Wasser respektiert und durchgesetzt werden und wegweisende UNO-Deklarationen wie zum Beispiel die «Erklärung für die Rechte der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern» nicht blosse Absichtserklärungen bleiben. Die Agrarpolitik in den armen Ländern des Südens muss so gestaltet werden, dass sie eine ökologische und nachhaltige kleinbäuerliche Landwirtschaft stärkt. Es ist essenziell, die Menschen in ländlichen Gebieten beim Kampf gegen Degradation und Erosion des Bodens und bei der nachhaltigen und einkommenssichernden Nutzung ihres Landes zu unterstützen. Zudem bedroht Landgrabbing durch ausländische Staaten und Investoren die Lebensgrundlagen von Kleinbauernfamilien, gerade in von Hunger stark betroffenen Regionen – z.B. im Kongo oder in Äthiopien. Die Schweiz ihrerseits muss ihre Agrar- und Handelspolitik kohärent gestalten und mit den Rechten der Kleinbauernfamilien in Einklang bringen.