Für Asylsuchende
Brauchen Sie Unterstützung beim Asylverfahren, oder kennen Sie jemanden, der auf eine Rechtsberatung angewiesen ist? Mit Rechtsberatungsstellen in verschiedenen Schweizer Städten stellt HEKS sicher, dass sich Flüchtlinge ein realistisches Bild ihrer Lage machen können. Asylsuchende werden in ihren Verfahren von Juristinnen und Juristen beraten. Diese führen Beschwerden, wenn die Flüchtlingseigenschaft zur Diskussion steht, Verfahrensfehler vorliegen oder eine Wegweisung unzumutbar scheint. Muss gegen einen negativen Entscheid Beschwerde erhoben werden, wird der oder die Asylsuchende bis zum definitiven Entscheid begleitet.
In den Bundesasylzentren werden die Asylgesuche eingereicht und geprüft. Um zu überprüfen, dass die Verfahren trotz kurzer Fristen rechtsstaatlich korrekt und fair durchgeführt werden, erhalten Asylsuchende Beratung und Rechtsvertretung. Die Asylsuchenden bleiben für die Dauer ihres Verfahrens in diesen Zentren. HEKS ist vom SEM beauftragt, die Beratung und Rechtsvertretung sowie die Dolmetschdienste in den Verfahrensregionen Ostschweiz (Altstätten) und Nordwestschweiz (Basel) zu gewährleisten.