Kontaktstelle für Menschen in Ausschaffungshaft
Frank Egle
Kanton Basel-Stadt

Rechtliche Beratung im Ausschaffungsgefängnis

Kontaktstelle für Zwangsmassnahmenbetroffene

Abgewiesene Asylsuchende und «Sans-Papiers» laufen Gefahr, verhaftet zu werden, wenn sie die Schweiz nicht verlassen. Das HEKS-Projekt «Kontaktstelle für Zwangsmassnahmenbetroffene» bietet Personen, die sich entweder wegen eines illegalen Aufenthaltes oder als Folge eines negativen Asylentscheids in Basel in Ausschaffungshaft befinden, eine Rechtsberatung an.

Ausschaffungshaft – wie weiter?

Oft sind Menschen in Ausschaffungshaft ungenügend aufgeklärt über die Bedingungen und die Dauer ihrer Haft. Viele wissen nicht genau, weshalb und wie lange sie inhaftiert sind und dass sie zum Beispiel die Möglichkeit haben, nach Ablauf eines Monats ein Haftentlassungsgesuch zu stellen. Ziel des Projekts ist die Information und rechtliche Beratung von Personen, die in Basel in den Haftanstalten «Bässlergut» (Männer) und «Waaghof» (Frauen) als Ausschaffungshäftlinge interniert sind. Das Projekt setzt sich zudem für eine angemessene Perspektivenberatung im Hinblick auf die Rückkehr ins Heimatland ein und ist für die Zuweisung in ein entsprechendes Rückkehrprogramm besorgt. Das Projekt ist an die Beratungsstelle für Asylsuchende der Region Basel (BAS) angegliedert und wird von dieser juristisch unterstützt.

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