Kostenlose und unbürokratische Beratungen
Die Rechtsberatungsstelle bietet Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen im Kanton Zürich juristische Beratung an. Die Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen beanspruchen die Dienste der Beratungsstelle meist dann, wenn sie vom Staatssekretariat für Migration einen negativen Asylentscheid erhalten haben. Die Beraterinnen und Berater informieren die Betroffenen über die Möglichkeiten eines allfälligen Rekurses oder über die Chance, eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen zu erhalten. Bei Schwierigkeiten mit Behörden und Institutionen tritt die Beratungsstelle als Vermittlerin auf. In Einzelfällen übernimmt sie die Rechtsvertretung.