Ausgangslage und Zielstellung
Der Bund hat im Rahmen der Integrationsagenda beschlossen, dass vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge schneller integriert werden sollen. Dazu hat er die Integrationspauschale massiv erhöht und die Hürde, eine Arbeitsbewilligung beantragen zu müssen, durch eine einfache Meldung beim Arbeitsamt ersetzt. Der Kanton Zürich hat die Koordination der Integrationsangebote der Fachstelle Integration übertragen und sie damit beauftragt, alle Integrationsangebote nach einem vorgegebenen Raster zu überprüfen und bei Erfolg zu akkreditieren.
«HEKS-Visite steps» (inkl. Modul «Bewerbungsunterstützung und Nachbegleitung») und «HEKS-Visite steps Begleitung» wurden von der Fachstelle Integration Kanton Zürich akkreditiert und werden im Rahmen der Integrationsagenda angeboten.
Ziel
Berufliche Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen
Mittel
Den Teilnehmenden werden externe Arbeitseinsätze vermittelt in auf sie zugeschnittenen, gemeinnützigen Betrieben. Dabei werden sie professionell begleitet. Sie nehmen teil am Einführungskurs «Arbeiten und Bildung», es werden regelmässige Standortbestimmungen durchgeführt und am Schluss ein Abschlussbericht erstellt. Zusätzliche Module: Bewerbungsunterstützung und Nachbegleitung, Koordination und Umsetzung des Arbeitsintegrationsplans.
Zielgruppe
Vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge zugewiesen durch Sozialberatungen des Kantons Zürich
Aufnahmekriterien
Vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge, ab Deutschniveau A1, mit oder ohne Berufserfahrung, die Zwischenschritte (steps) bei der beruflichen Integration benötigen