Sie können Ihre Erbschaft oder Ihr Legat mit Auflagen oder Wünschen versehen. Brot für alle ist dazu verpflichtet, Ihren Willen vollumfänglich zu respektieren. Beachten Sie jedoch, dass vom Zeitpunkt der Testamentserrichtung bis zu dessen Inkrafttreten einige Jahre vergehen können. So kann es sein, dass das Thema oder das Projekt, das Sie unterstützen wollten, nicht mehr aktuell ist.
Deshalb schlagen wir vor, dass Sie Ihr Legat nicht mit einer Zweckbestimmung versehen, sondern zur freien Verfügung vermachen. Wir versichern Ihnen, dass Ihre Vermögenswerte für die dringendsten Projekte eingesetzt werden.