Häufig gestellte Fragen:

Bei Ihnen zu Hause in einer Schublade oder in einem Banksafe. Sie können das Testament aber auch einem Anwalt oder einer Anwältin oder einem Notar oder einer Notarin zur Aufbewahrung geben. Ausserdem gibt es in jedem Kanton eine Amtsstelle, die Testamente und Erbverträge aufbewahrt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde nach der entsprechenden Amtsstelle. Verwahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort.

Ein Testament kann jederzeit geändert werden. Kleinere Änderungen können Sie als Zusatz entweder auf dem bestehenden Testament oder auf einem separaten Blatt verfassen. Achtung: wie das ursprüngliche Dokument muss auch dieser Zusatz eigenhändig geschrieben, mit Datum versehen und von Ihnen unterschrieben werden.

Brot für alle ist eine gemeinnützige Stiftung. Sie geniesst deshalb in allen Kantonen die hundertprozentige Befreiung von der Erbschaftssteuer.

Sie können Ihre Erbschaft oder Ihr Legat mit Auflagen oder Wünschen versehen. Brot für alle ist dazu verpflichtet, Ihren Willen vollumfänglich zu respektieren. Beachten Sie jedoch, dass vom Zeitpunkt der Testamentserrichtung bis zu dessen Inkrafttreten einige Jahre vergehen können. So kann es sein, dass das Thema oder das Projekt, das Sie unterstützen wollten, nicht mehr aktuell ist.

Deshalb schlagen wir vor, dass Sie Ihr Legat nicht mit einer Zweckbestimmung versehen, sondern zur freien Verfügung vermachen. Wir versichern Ihnen, dass Ihre Vermögenswerte für die dringendsten Projekte eingesetzt werden.

Wir betrachten jede Spende als ein Geschenk und als grossen Vertrauensbeweis. Bereits mit wenig Geld lässt sich Grosses bewirken. Schon mit einigen hundert Franken kann zum Beispiel enteigneten Bauerngemeinschaften bei der Einforderung ihrer Rechte geholfen werden.

Wir verwenden jede Spende und damit auch alle Erbschaften und Legate mit der grösstmöglichen Sorgfalt. Brot für alle wird regelmässig von zwei externen und unabhängigen Stellen kontrolliert. Bei der jährlichen Rechnungsprüfung durch eine unabhängige Revisionsstelle wird der sorgfältige Umgang mit Spendengeldern kontrolliert.
Die Schweizerische Zertifizierungsstelle für gemeinnützige Organisationen, die Spenden sammeln (Stiftung Zewo), garantiert mit ihrer Kontrolle, dass die Erbschaften und Legate tatsächlich dem Willen des Erblassers oder der Erblasserin entsprechend eingesetzt werden.