Die Gewalt gegen Flüchtlinge sofort stoppen!
Dramatische Bilder erreichen uns von Griechenlands Grenze: Seit die Türkei Ende Februar ihre Grenzen geöffnet hat, reisen Tausende Geflüchtete an die türkisch-griechische Grenze – und sitzen dort unter prekären Bedingungen fest. Berichten zu folge setzen die griechischen Polizeikräfte Tränengas und körperliche Gewalt ein, um Flüchtlinge am Grenzübertritt zu hindern. Anträge auf Asyl können nicht gestellt werden, denn Anfang März hat Griechenland angekündigt, dass das Recht auf Asyl für einen Monat ausgesetzt wird.
Das Recht auf Asyl durchsetzen
Flüchtlinge haben ein völkerrechtlich garantiertes Anrecht, in einem anderen Staat ein Asylgesuch stellen zu dürfen. Gemäss EU-Asylrecht, das auch für Griechenland verbindlich ist, darf niemand ohne individuelle Prüfung zurückgewiesen werden. HEKS fordert den Bundesrat auf, bei der EU darauf hinzuwirken, dass das geltende Asylrecht durchgesetzt und die Gewalt gegenüber Flüchtlingen an den EU-Aussengrenzen unverzüglich beendet wird. Auch die Schweiz steht in der Verantwortung, sich an der solidarischen Verteilung von Schutzsuchenden auf die Länder Europas zu beteiligen und Flüchtlinge zur Prüfung ihrer Asylgesuche in die Schweiz einreisen zu lassen. Mit den neuen Bundesasylzentren sind die notwendigen Strukturen dafür vorhanden.