Stellungnahme vom 23. August 2021
Zur Evaluation des beschleunigten Asylverfahrens: Die Qualität des Rechtsschutzes steht für HEKS an erster Stelle
Die vom Staatssekretariat für Migration (SEM) in Auftrag gegebene externe Evaluation des 2019 eingeführten beschleunigten Asylverfahrens stellt der von HEKS in den beiden Bundesasylzentren in der Nordwest- und in der Ostschweiz erbrachten Rechtsvertretung und dem Rechtschutz ein gutes Zeugnis aus. Die angestrebte Beschleunigung der Asylverfahren konnte erreicht werden. Optimierungsbedarf ortet HEKS im Umgang mit den kurzen Beschwerdefristen sowie bei der Verfügbarkeit von FachärztInnen zur Feststellung für das Asylverfahren relevanter medizinischer Sachverhalte.
Das HEKS nimmt mit Genugtuung Kenntnis von der positiven Bewertung seines Mandates zur Rechtsvertretung in den Bundesasylzentren in der Nordwest- und in der Ostschweiz und in den anderen Asylzentren. Dies ist umso erfreulicher, als das Mandat in den vergangenen zwei Jahren wegen COVID19 und wegen der notwendigen Klärung von Abläufen und Schnittstellen im neuen Verfahren grosse Herausforderungen mit sich brachte. Für HEKS stand dabei die Qualität des Rechtsschutzes stets an erster Stelle.
Positiv beurteilt HEKS die im Rahmen der Evaluation festgestellte Beschleunigung der Asylverfahren sowie die Tatsache, dass nunmehr alle Asylsuchenden durchgehend durch den Rechtsschutz begleitet werden. Dadurch sind die Asylsuchenden heute deutlich besser informiert über ihre asylrechtliche Situation.
HEKS