Mit Inkrafttreten des revidierten Asylgesetz am vergangenen Freitag, 1. März, werden Asylgesuche in einem beschleunigten Verfahren behandelt. Asylsuchende erhalten während des Aufenthalts in einem Bundesasylzentrum (BAZ) eine Beratung über das Asylverfahren im Allgemeinen und sie erhalten Informationen über ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren. Zudem wird jeder asylsuchenden Person bereits ab Beginn der Vorbereitungsphase eine Rechtsvertretung zugeteilt. Die Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter werden zudem als Vertrauenspersonen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende eingesetzt, die sich in den Bundesasylzentren aufhalten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat HEKS im Oktober 2018 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Aufgaben des Rechtsschutzes in den Asylregionen Ostschweiz und Nordwestschweiz übertragen.