Start des neuen Asylverfahrens: HEKS bei der Umsetzung in der 1. Reihe

Mit Inkrafttreten des revidierten Asylgesetz am vergangenen Freitag, 1. März, werden Asylgesuche in einem beschleunigten Verfahren behandelt. Asylsuchende erhalten während des Aufenthalts in einem Bundesasylzentrum (BAZ) eine Beratung über das Asylverfahren im Allgemeinen und sie erhalten Informationen über ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren. Zudem wird jeder asylsuchenden Person bereits ab Beginn der Vorbereitungsphase eine Rechtsvertretung zugeteilt. Die Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter werden zudem als Vertrauenspersonen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende eingesetzt, die sich in den Bundesasylzentren aufhalten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat HEKS im Oktober 2018 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Aufgaben des Rechtsschutzes in den Asylregionen Ostschweiz und Nordwestschweiz übertragen.

HEKS-Rechtsberatung
HEKS

In der vergangenen Woche hat das SEM nun auch die Liste der Rechtsberatungsstellen publiziert, an die sich Asylsuchende in den Kantonen seit dem 1. März kostenlos wenden können. Diese Rechtsberatungsstellen bieten Asylsuchenden bereits heute Beratung und rechtliche Vertretung an. Bei Schritten, die für den Asylentscheid relevant sind, werden sie im erweiterten Asylverfahren neu durch den Bund pauschal entschädigt. Die vom SEM zugelassenen Rechtsberatungsstellen von HEKS in den Kantonen sind: HEKS Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende, Aarau (AG), Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende St. Gallen/Appenzell, St. Gallen (AI/AR und SG), BAS-Beratungsstelle für Asylsuchende der Region Basel, Basel (BS), Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende, Zürich (GL und ZH), HEKS-Beratungsstelle für Asylsuchende Solothurn, Solothurn (SO), HEKS-Rechtsberatungsstellen Ostschweiz, Kreuzlingen (TG) und Service d’aide juridique aux Exilé-e-s (SAJE), Lausanne (VD).

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