

Zwangsumsiedlungen, unmenschliche Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit: Immer wieder verletzen globale Konzerne die Menschenrechte und schädigen die Umwelt. Um dies zu verhindern, muss auf die wirtschaftliche Globalisierung auch eine Globalisierung der Verantwortung folgen. Seit 2011 besteht ein internationaler Konsens, dass die Menschenrechte nicht alleine in der Verantwortung der Staaten liegen, sondern dass auch globale Unternehmen, ihre Töchter und Zulieferer die Menschenrechte achten und einhalten müssen.
2011 hat der Uno-Menschenrechtsrat einstimmig die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Darin werden zum ersten Mal globale Standards festgelegt, die Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen durch Konzerne verhindern sollen. Sie sind das Resultat eines mehrjährigen Prozesses, an dem Regierungen, Wirtschaftsfachleute sowie Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen beteiligt waren. Kernstück ist eine rechtlich verbindliche Sorgfaltsprüfung: Konzerne müssen Menschenrechtsrisiken im Rahmen ihrer Tätigkeiten identifizieren, dagegen Massnahmen ergreifen, den Erfolg der Massnahmen überprüfen und öffentlich darüber kommunizieren. In der Schweiz haben die Konzerne bislang kaum etwas davon umgesetzt, wie eine Studie von Brot für alle zeigt.
HEKS setzt sich dafür ein, dass Konzerne ihre Verantwortung für Menschen und Umwelt in allen Ländern wahrnehmen, in denen sie tätig sind. Grundlage dafür ist eine verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung.