Medienmitteilung vom 27. August 2020

UN-Bauernrechtsdeklaration: Nun steht die Schweiz in der Pflicht

Bauern und Bäuerinnen ernähren die Welt und sind paradoxerweise in vielen Ländern die Hauptbetroffenen von Hunger und extremer Armut. Seit 2018 legt die UN-Deklaration die Rechte der weltweit marginalisierten Kleinbauern und -bäuerinnen* fest. Eine neue Studie zeigt, dass in der Schweizer Aussenpolitik ein beachtlicher Handlungsbedarf besteht, um die Umsetzung der UN-Deklaration, zu der sich die Schweiz verpflichtet hat, voranzubringen. Die Studie wurde heute Vormittag den zuständigen Schweizer Ämtern vorgestellt.

Für die weltweite Ernährungssicherung spielen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern eine zentrale Rolle. Dennoch sind sie gleichzeitig die Hauptbetroffenen von Hunger und extremer Armut. Zahlreiche Regierungen vernachlässigen in ihrer Landwirtschafts- und Handelspolitik ihre Rechte und Bedürfnisse, und überlassen das Geschäft mit der Nahrung den Agrarkonzernen. Im Verhandlungsprozess der 2018 von der UNO angenommenen Deklaration über die Rechte der Kleinbäuerinnen und -bauern (UNDROP), mit der ein umfassendes internationales Instrument vorliegt, um ihre Rechte einzufordern und zu verteidigen, hatte der Bund eine Schlüsselrolle inne und setzte sich für deren Annahme ein. Nun aber zeigt die von Schweizer NGOs in Auftrag gegebene Studie, dass die Schweiz zentrale Bereiche ihrer Aussenpolitik kohärenter gestalten sollte, um zur weltweiten Verwirklichung der Bauernrechte beizutragen.
Eigenes Land, der Boden für neue Perspektiven
HEKS

Die Richtung stimmt, aber es bleibt noch viel zu tun

Die von den Organisationen Brot für alle, CETIM, Fastenopfer, FIAN-Schweiz, HEKS, SWISSAID und Uniterre in Auftrag gegebene Studie, analysiert die Schweizer Aussenpolitik in den Bereichen Handel, Saatgut und Landrechte sowie die Entwicklungszusammenarbeit im Lichte der UN-Deklaration, deckt Mängel auf und präsentiert einen Forderungskatalog.
Die Schweiz setzt auf Handelsliberalisierung und trifft bestimmte Massnahmen zum Schutz der Schweizer Landwirtschaft. Diese national ausgerichtete Politik benachteiligt jedoch die Kleinbauern und -bäuerinnen in den Ländern des Südens und verletzt die in der UNDROP verankerten Rechte. Dadurch verlieren unzählige Menschen ihr Recht auf Land, auf biologische Vielfalt sowie auf eine saubere und gesunde Umwelt. Hier ist die Schweiz aufgefordert, genau hinzuschauen und die Auswirkungen der bestehenden oder künftiger Freihandelsabkommen auf Bauernfamilien in der Schweiz sowie in Partnerländern zu überprüfen. Zudem muss die Mitsprache der Bäuerinnen und Bauern in den Verhandlungen proaktiv gefördert und die Standards entsprechend angepasst werden. Die Schweiz soll sich klar für das Recht auf Saatgut positionieren und damit auf strenge Sortenschutzgesetze als Bestandteil von Freihandelsabkommen verzichten.

Bauern und Bäuerinnen züchten, nutzen und vervielfältigen seit jeher Saatgut und tragen damit zum Schutz der Biodiversität bei. Über die Entwicklungszusammenarbeit soll die Schweiz die Entwicklung alternativer Sortenschutzgesetze anregen sowie lokale bäuerliche Saatgutsysteme stärken.

Zudem zeigt die Studie, dass in der neuen Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 die Bauernrechte, ausser im Globalprogramm für Ernährungssicherheit der Deza, keine Erwähnung finden, und dass die starke Beteiligung des Privatsektors ein beträchtliches Risiko hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte und traditioneller Landnutzung darstellt. Die Schweiz muss jedoch sicherstellen, dass alle Projekte von Seco und Deza in Einklang mit den Rechten der Bäuerinnen und Bauern stehen. Um ihre Mitsprache und Mitwirkung zu ermöglichen und zu stärken, empfiehlt die Studie bei der internationalen Zusammenarbeit, Bauern und Bäuerinnen zu unterstützen, damit sie ihre Rechte einfordern und wahrnehmen können. Zudem soll sie die Bildung und Förderung bäuerlicher Organisationen und nationaler bäuerlicher Räte unterstützen.

Beim heutigen Treffen zwischen den NGOs und Vertreterinnen und Vertretern der Bundesämter, darunter das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und das Institut für Geistiges Eigentum, konnten die Studienresultate präsentiert werden. Die Auftraggeber/innen der Studie schätzen diese Offenheit und hoffen weiterhin auf einen konstruktiven Dialog.

Zur Studie

 

Für weitere Informationen:

 

 

*Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten.